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   BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B   

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https://dejure.org/2021,43691
BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B (https://dejure.org/2021,43691)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B (https://dejure.org/2021,43691)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2021 - B 9 V 25/21 B (https://dejure.org/2021,43691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen Missbrauchs in der Kindheit; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen Missbrauchs in der Kindheit Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen Missbrauchs in der Kindheit; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21; BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht infrage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers gegen den

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb anhand des anwendbaren Rechts auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9) .
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb anhand des anwendbaren Rechts auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Schrifttum nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.1.2018 - B 9 V 39/17 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 19.10.2011 - B 13 R 241/11 B - SozR 4-4200 § 25 Nr. 1 RdNr 9) .
  • BSG, 28.02.2018 - B 1 KR 65/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Ein Beschwerdeführer kann diese gesetzlichen Beschränkungen der Verfahrensrüge in § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG - soweit sie reichen - nicht erfolgreich dadurch umgehen, dass er die Rügen in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung kleidet (vgl BSG Beschluss vom 14.2.2020 - B 9 V 41/19 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 28.2.2018 - B 1 KR 65/17 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 24.04.2015 - B 13 R 37/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Rüge in der

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht infrage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (vgl BSG Beschluss vom 24.4.2015 - B 13 R 37/15 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f) .
  • BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung einer Divergenz sind ein oder mehrere entscheidungstragende Rechtssätze aus der Berufungsentscheidung und zu demselben Gegenstand gemachte und fortbestehende aktuelle abstrakte Aussagen aus einer Entscheidung des BSG , des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG einander gegenüberzustellen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 29.05.2019 - B 9 V 15/19 B

    Gewährung einer Beschädigtenrente wegen Vernachlässigung durch Eltern

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Ein Rechtsanwalt muss in der Lage sein, ohne Hilfe durch das Gericht eine Nichtzulassungsbeschwerde ordnungsgemäß zu begründen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 29.5.2019 - B 9 V 15/19 B - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B

    Schwerbehindertenrecht; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B
    Soweit die Klägerin meint, dass das LSG seiner Amtsermittlungspflicht (§ 103 SGG ) nicht nachgekommen sei, erfüllt ihr Vorbringen nicht die notwendigen Darlegungsanforderungen einer Sachaufklärungsrüge (s hierzu allgemein BSG Beschluss vom 21.12.2017 - B 9 SB 70/17 B - juris RdNr 3) .
  • BSG, 17.04.2019 - B 13 R 83/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 14.02.2020 - B 9 V 41/19 B

    Grundsätze für die GdS- Bewertung

  • BSG, 07.03.2019 - B 9 V 40/18 B

    Gewährung einer Beschädigtenrente

  • BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob die Klägerin damit überhaupt eine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert hat (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 23.11.2023 - B 9 V 8/23 B
    Die Klägerin formuliert schon keine aus sich heraus verständliche abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht (vgl hierzu BSG Beschluss vom 20.1.2023 - B 11 AL 30/22 B - juris RdNr 3; BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 04.01.2022 - B 9 V 22/21 B

    Entschädigungsleistungen nach dem OEG wegen Misshandlungen durch einen

    Damit hat der Kläger aber bereits keine hinreichend konkreten Rechtsfragen zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht aufgeworfen (vgl auch BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 16.01.2023 - B 10 ÜG 7/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Offenbleiben kann, ob die Klägerin damit eine hinreichend konkrete Rechtsfrage iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert hat (vgl zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 9.5.2022 - B 9 SB 75/21 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 17.04.2023 - B 9 SB 46/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Damit hat er indes schon keine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht bezeichnet (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) und sich erst recht nicht damit auseinandergesetzt, ob sich diese Frage nicht bereits mithilfe des Wortlauts der (in Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung geregelten) Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG), einschlägiger Auskünfte oder Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R - SozR 4 - juris RdNr 27 ff; BSG Beschluss vom 27.8.2020 - B 9 SB 4/20 B - juris RdNr 8) und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 09.05.2022 - B 9 SB 75/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Die Klägerin hat damit schon keine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht aufgeworfen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) und sich erst recht nicht damit auseinandergesetzt, ob sich diese mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 16.10.2023 - B 9 V 1/23 B
    Diese Anforderungen verfehlt die Beschwerde schon deshalb, weil der Kläger keine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht formuliert (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) und sich deshalb erst recht nicht damit auseinandergesetzt hat, ob sich diese mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lässt.
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